Corona-Update

Änderungen ab dem 2. November

In Baden-Württemberg gelten ab 2. November folgende Bestimmungen:

  • Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke gestattet
  • Restaurants, Gaststätten, Bars, Clubs und Kneipen müssen schließen (ausgenommen: Lieferung und Abholung von Speisen)
  • Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen (u.a. Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Schwimmbäder, Thermen, Fitnessstudios, Freizeitparks und andere Freizeitanbieter)
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Davon ausgenommen ist der Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt

Außerdem gelten ab 2. November zusätzliche Einschränkungen beim Aufenthalt im öffentlichen Raum. Dort dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber zehn Personen.

In Münsingen gibt es darum folgende Änderungen ab 2. November:

  • Die Wohnmobil-Stellplätze Wiesental und Heiligental sind geschlossen
  • Alle Hotels/Ferienwohnungen haben geschlossen
  • Es finden keine Stadtführungen oder geführte Touren auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz statt
  • Die Münsinger Museen haben geschlossen
  • Das Münsinger Hallenbad hat geschlossen
  • Alle Münsinger Gastronomen haben geschlossen
  • jegliche Veranstaltungen sind abgesagt

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt über die genauen Regelungen, auch bei weiteren Anbietern!